Sie besitzen als Autofahrer (Pkw) noch einen
- grauen Papierführerschein (Deutsch)
- rosa Papierführerschein (EU)
- Scheckkartenführerschein (EU) von vor dem 19.1.2013?
Dann müssen Sie diesen bis spätestens 19.1.2033 gegen einen fälschungssicheren EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht haben. Das gilt obwohl die alten Führerscheindokumente zwar ein Ausstellungsdatum, aber kein Verfallsdatum enthalten. Der neue Führerschein hat ein Verfallsdatum von 15 Jahren nach Ausstellung.
Bisher ist der Umtausch ohne erneute Prüfung möglich. Dieses Blog plädiert für eine Führerschein-Nachprüfung z.B. beim Umtausch mit folgenden Argumenten.
Das Bundesverkehrsministerium informiert hier über den EU-Führerschein.